Seit dem 01.05.2014 ist das ASP-Seminar durch das Fahreignungsseminar abgelöst!
Das Fahreignungs-Bewertungssystem
ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Verkehrsteilnehmern ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs und den geltenden Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen verstoßen.
Das neu geschaffene Seminar wird zukünftig aus zwei Teilmaßnahmen bestehen 1. dem verkehrspädagogischen Teil (2 Module a 90 Minuten) und 2. dem verkehrspsychologischem Teil (2 Sitzungen a 75 Minuten). Diese werden durch besonders geschulte Fahrlehrer bzw. Verkehrspsychologen moderiert / durchgeführt.
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Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass Gefahrenbewusstsein zu stärken und sich weniger riskant im Straßenverkehr zu verhalten.
Bei freiwilliger Teilnahme am Seminar bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird ein Punkt abgebaut. (das ist nur einmal alle 5 Jahre möglich )
Ab einem Stand von 6 bis 7 Punkten kann trotz Teilnahme an einem Seminar kein Punkt abgebaut werden.
Ab einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr gilt der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
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Der verkehrspädagogische Teil kann in Gruppen bis zu 6 Personen oder als Einzelmaßnahme erfolgen. Zwischen dem Ende von Modul 1 und dem Beginn von Modul 2 muß mindestens eine Woche liegen.
Der verkehrspsychologische Teil erfolgt in Einzelgesprächen. Zwischen dem Ende von Sitzung 1 und dem Beginn von Sitzung 2 müssen mindestens drei Wochen liegen.
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