Beginn der Ausbildung mit 16-einhalb Jahren möglich.
Ausbildung gem.FahrschAusbO also genau so wie bei 18-jährigen.
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens
1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Die Prüfbescheinigung gilt (in Deutschland) als Fahrerlaubnis. Es werden darin der oder die Begleiter
eingetragen.
Nur in Begleitung dieser Person(en) darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw.BE führen.
Fahrten ohne die Begleitperson (bzw.deren Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze
oder anderer berauschender Mittel) werden geahndet. (Widerruf der Fahrerlaubnis)
Diese erworbene Fahrerlaubnisklasse schließt die Fahrerlaubnisklassen AM (früher M + S) und L ein.
(Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden)
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Sie dürfen nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) haben.